Leadcoach CRM – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lead Coach CRM

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der PROVIMEDIA GmbH, Burkauerstr.10, 74343 Sachsenheim (im Folgenden „PROVIMEDIA“ oder „Anbieter“) regeln die Nutzung des Software-as-a-Service Angebotes „Lead Coach CRM“ (im Folgenden „Software“ oder „Lead Coach CRM“) und sämtliche Leistungen, die PROVIMEDIA im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software erbringt („Vertragsleistungen“).

Für die Geschäftsbeziehung zwischen PROVIMEDIA und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Benutzer“) gelten die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PROVIMEDIA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand und Einsatzmöglichkeiten

Leistungsgegenstand des Dienstes ist die Bereitstellung der Software, sowie die Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen der Nutzung von Lead Coach CRM vom Kunden erzeugten Daten. Die Software verwaltet die Kontakte (Personendaten) und Firmendaten (im Folgenden „Kundendaten“) und bietet verschiedene Funktionen im Bereich des Customer Relationship Managements (CRM).

Die Daten werden von dem Benutzer selbst über ein Endgerät eingegeben. Dabei können die Daten manuell, über eine Schnittstelle und durch einen Datenimport in das Softwaresystem geladen werden.

Die Funktionen der Software stehen dem Kunden als Software as a Service-Dienst über einen geschützten Bereich des Lead Coach CRM (im Folgenden „SaaS“ oder „Dienst“) zur Verfügung.

Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der bei Abschluss des Vertrags maßgebenden Leistungsbeschreibung. Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung wird auf den Internetseiten von PROVIMEDIA veröffentlicht. Angaben in der Leistungsbeschreibung enthalten keine Garantien im Rechtssinn. PROVIMEDIA entwickelt die Software nach eigenem billigen Ermessen unter Berücksichtigung sich gegebenenfalls ändernder technischer Rahmenbedingungen und Nutzeranforderungen weiter.

§ 3 Registrierung

Die Nutzung des Dienstes setzt eine Registrierung voraus.

Die Registrierung erfordert die Eingaben des Namens, der Wohn- oder Firmenandresse und einer E-Mailadresse.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, das das jeweilige Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder registrierte Kunde ist verpflichtet, den Anbieter im Falle des Verlustes oder der unbefugten Nutzung seiner Zugangsinformationen unverzüglich zu unterrichten.

PROVIMEDIA wird das bei der Anmeldung eines Accounts gewählte Passwort Dritten nicht zur Verfügung stellen und auch weder per Telefon oder eMail noch über die internen Kommunikationskanäle um die Preisgabe des Passwortes bitten.

Die registrierten Kunden sind verantwortlich für die vertrauliche Behandlung der ihnen erteilten bzw. von ihnen gewählten Zugangsinformationen (insbes. des Passwortes) und haften PROVIMEDIA für Schäden, die aufgrund schuldhaften Verstoßes gegen diese Sorgfaltspflichten entstehen.

§ 4 Verfügbarkeit

Der Dienst ist zu 98 % im Kalendermonatsmittel verfügbar. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von

– höherer Gewalt,
– Fehlbedienung oder vertragswidrigen Nutzungshandlungen des
Kunden oder
– geplanter Wartungszeiten nach § 4 Ziff. 2.

nicht erreichbar ist.

PROVIMEDIA darf den Dienst vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen (im Folgenden „geplante Wartungszeiten“). PROVIMEDIA wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 8 Stunden im Monat nicht überschreiten.

§ 5 Support-Hotline, Reaktionszeiten

Sollte der Dienst einen Fehler oder eine Störung aufweisen, so hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten („Fehler- und Störungsmeldungen“).

Ein Fehler liegt vor, wenn der Dienst die in diesen AGB festgelegten Funktionalitäten nicht aufweist, falsche Ergebnisse liefert, unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält.

PROVIMEDIA richtet einen Support für die Entgegennahme von Störungs- und Fehlermeldungen und die Beantwortung von Fragen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes (zusammen „Supportanfragen“) ein. Der Support ist per E-Mail montags bis freitags mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (im Folgenden „Servicezeiten“) über die im Impressum des Anbieters mitgeteilte E-Mailadresse erreichbar.

PROVIMEDIA wird während der Servicezeiten innerhalb von 48 Stunden (die „Reaktionszeit“) auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden mit einer qualifizierten Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen und zu treffenden Maßnahmen reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht für unerhebliche Fehler und Störungen.

Die Reaktionszeit läuft nur während der Servicezeiten. Bei Eingang einer Supportanfrage außerhalb der Servicezeit, beginnt die Reaktionszeit ab Beginn der nächsten Servicezeit zu laufen.

Schlägt die Fehler- bzw. Störungsbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Fehlern oder Störungen die vereinbarte Vergütung zu mindern. Das Recht des Kunden, bei Fehlern oder Störungen die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

PROVIMEDIA leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in den Grenzen des § 9.

§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden

PROVIMEDIA räumt dem Kunden an der Software ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen ein.

Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung der Software oder des Dienstes hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Software oder Daten oder des Zugangs an Dritte und die Bearbeitung sind unzulässig. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden.

Der Kunde ist für die Schaffung der erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und PROVIMEDIA bis zum Übergabepunkt. Der Routerausgang des Servers, auf dem die Software zur Verfügung gestellt wird, ist Übergabepunkt der Leistungen von PROVIMEDIA.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten (z.B. ausreichende Schutzeinrichtung gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung), dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die PROVIMEDIA zur Erbringung der Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.

Der Kunde wird Daten, die mit Lead Coach CRM gepflegt und verwaltet werden, auf eigenen Systemen maschinenlesbar regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern, damit die Daten bei einem etwaigen Verlust anlässlich der Nutzung von Lead Coach CRM rekonstruiert werden können.

Der Kunde hat PROVIMEDIA über erkennbare Störungen an Lead Coach CRM unverzüglich zu unterrichten und PROVIMEDIA in angemessenem Umfang bei der Störungsbeseitigung zu unterstützen.

Der Kunde darf Lead Coach CRM nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwenden. Der Kunde hat insbesondere die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung der übermittelten Daten, als auch die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ansprache über E-Mail sicherzustellen.

Bei einem erheblichen Verstoß gegen die genannten Pflichten ist PROVIMEDIA berechtigt, den Zugang zu Lead Coach CRM zu sperren und das Vertragsverhältnis zu kündigen. Im Fall einer Sperrung besteht der Entgeltanspruch von PROVIMEDIA fort. Falls der Kunde eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des PROVIMEDIA aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt PROVIMEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

§ 7 Vergütung und Abrechnung

Die Nutzung der Testversion (= unter 50 Kontakte) ist kostenlos.

Die Vergütung richtet sich ansonsten nach dem aktuellen Preismodell.

Monatliche Vergütungen für die Nutzung werden jeweils zum Anfang des Abrechnungsmonats fällig.

Die Zahlung jeglicher Vergütungen erfolgt durch Paypal, Lastschrifteinzug Kreditkartenzahlung oder Zahlung auf Rechnung.

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bank- oder Kreditkarten-Konto, von dem der Betrag abgebucht wird, über die erforderliche Deckung verfügt. Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund von Umständen, die vom Nutzer zu vertreten sind, nicht erfolgt, kann der Betreiber die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der Rücklastschrift) dem Nutzer in der jeweils angefallenen Höhe berechnen.

Den Nutzern werden jegliche Rechnungen im PDF-Format per eMail zur Verfügung gestellt.

§ 8 Laufzeit, Kündigung

Die Testversion ist von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche kündbar.

Sobald der Kunde über 25 Kontakte verwendet oder ein kostenpflichtiges Paket bucht, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Diese Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um die jeweilige Laufzeit, wenn keine Partei den Vertrag zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit oder des Verlängerungszeitraums mit einer Frist von 14 Tagen kündigt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde sich in länger als einen Monat in Zahlungsverzug befindet oder nicht unerheblich gegen den Vertrag verstößt.

§ 9 Schadens- und Aufwendungsersatz

PROVIMEDIA leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie unbeschränkt.

Bei grober Fahrlässigkeit haftet PROVIMEDIA in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet PROVIMEDIA in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.

Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

PROVIMEDIA bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

Für die Wiederbeschaffung etwaiger Daten des Kunden haftet PROVIMEDIA nur, wenn und soweit ein Schaden nicht auf unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen ist.
§ 10 Rechte Dritter

PROVIMEDIA gewährleistet, dass der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde unterrichtet PROVIMEDIA unverzüglich schriftlich, falls Dritte Rechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an Vertragsleistungen gelten machen. Der Kunde ermächtigt PROVIMEDIA, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Auseinandersetzung. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von des Anbieters anzuerkennen.

PROVIMEDIA haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Verwendung von Vertragsleistungen, eine Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs oder eine Verwendung in Kombination mit nicht von PROVIMEDIA ausdrücklich empfohlenen Komponenten (z.B. Hard- und Software) durch den Kunden entsteht.

§ 11 Datenschutz

Der Lead Coach CRM entspricht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

Die für den Kunden gespeicherten und verarbeiteten Daten gehören alleine dem jeweiligen Kunden und werden durch PROVIMEDIA im Auftrag gemäß § 11 BDSG verarbeitet. Hierfür wird ein entsprechender Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung zum Abschluss mit PROVIMEDIA zur Verfügung gestellt. Dieser regelt unter anderem
den Gegenstand und die Dauer des Auftrages
den Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung
die technischen und organisatorischen Maßnahmen
die Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
die Begründung etwaiger Unterauftragsverhältnisse
die Kontrollrechte des Auftraggebers
den Umfang der Weisungsbefugnisse

§ 12 Änderungen von Vertragsbedingungen

PROVIMEDIA ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages und die Vergütung zu ändern. PROVIMEDIA wird dem Kunden die Änderungen schriftlich ankündigen.

Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. PROVIMEDIA wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde einer entsprechenden Änderung hat PROVIMEDIA innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Widerspruchs das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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